Die Kernaufgaben des Prozesscontrollings bestehen darin, betriebliche Prozesse zu bewerten und zu überwachen. Werden dabei erhebliche Abweichungen vom geplanten Zustand entdeckt, so schlägt das Prozesscontrolling Verbesserungsmassnahmen vor. Ausserdem werden laufend Informationen über die Prozesse bereitgestellt.
Hat man z.B. im Rahmen der Prozessbewertung das Ziel gesetzt, dass 98 Prozent aller Kundenaufträge termingerecht ausgeliefert werden und stellt das Controlling während der Überwachung fest, dass fünf Prozent der zugesagten Kundentermine nicht eingehalten werden, muss der Auftragsbearbeitungsprozess untersucht werden, um die Ursachen zu ermitteln. Vielleicht erkennt man, dass viele Rückfragen während der Bearbeitung notwendig sind.
Ein Vorschlag zur Verbesserung seitens des Controlling könnte lauten: Erarbeitung einer Checkliste für den Vertrieb. Die Checkliste hilft, dass bereits bei der Auftragsannahme alle erforderlichen Daten vom Kunden erfragt werden. Damit werden Rückfragen während der Auftragsbearbeitung überflüssig.
Der Prozessgedanke beschränkt sich nicht nur auf das spezielle Prozesscontrolling. Er hat alle Bereiche des Controllings beeinflusst. In der Vergangenheit war das Controlling sehr abteilungs- und funktionsbezogen. Im Mittelpunkt stand das Controlling der Fertigung, des Vertriebs usw. Erst in den letzten Jahren erkannte man, dass die Planung, Steuerung und Kontrolle ganzheitlicher Prozesse vom Lieferanten bis zum Kunden entscheidend ist.
Dazu kommt, dass ein zunehmender Teil der Kosten in den Prozessen entsteht. Das sind meist Kosten, die man nicht direkt einem Produkt zuordnen kann, sogenannte Gemeinkosten. Um sie sichtbar zu machen, ist die Analyse der Prozesse nötig. |
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